Gendiagnostikgesetz stärkt Patientenrechte
Freitag, Februar 12, 2010 16:07Seit Montag dieser Woche ist das im Frühjahr vergangenen Jahres vom Bundestag beschlossene Gendiagnostikgesetz in Kraft.
Wie heise online berichtet, dürfen Arbeitgeber Gentests nur noch in Ausnahmefällen durchführen.
Nach einer zuvor erfolgten Beratung müssen die betroffenen Erwachsenen ausdrücklich in die Untersuchung einwilligen.
Zudem stärkt das Gendiagnostikgesetz die Rechte der Betroffenen, denn diese dürfen nun über die Aufbewahrung, Weitergabe und Vernichtung ihrer eigenen Gendaten bestimmen.
Hiervon ausgenommen sind Versicherungen mit hohen Auszahlungssummen. Nur ein Arzt darf die genetische Untersuchung zu medizinischen Zwecken vornehmen. Lassen sich aufgrund der Untersuchung Vorhersagen über die Gesundheit des Patienten oder eines ungeborenen Kindes machen, so ist eine vorherige genetische Beratung laut Gesetz verpflichtend.
Obwohl der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die im Gesetz enthaltenen “zahlreichen Datenschutzkonformen Regelungen” auf informationelle Selbstbestimmung begrüßte, bedauerte er, dass das aktuelle Gesetz keine Regelungen zum Umgang mit genetischen Untersuchungen im Zusammenhang mit Forschungen beinhalte.
Zugleich drängte er auf eine Gesetzesharmonisierung in der EU, da die Selbstbestimmung über die eigenen Gendaten im Zeitalter der Globalisierung nicht an der Landesgrenze Halt machen dürfe.






