Vorsicht bei der Nutzung von Firmenwagen

Mittwoch, Februar 10, 2010 9:21

Ein neues Urteil stärkt die Rechte der Arbeitgeber bei Unfällen mit Dienstwägen.

Ein Angestellter hatte nach einem klar von ihm verursachten Unfall mit einem Firmenwagen seinen Arbeitgeber verklagt, weil der von ihm verlangte, die Selbstbeteiligung der Versicherung in Höhe von 500,- Euro selbst zu tragen.

Die Firma berief sich auf das Dienstwagenrecht (Az.: 20Ca174/07) und bekam Recht, da der Angestellt wie schon erwähnt den Unfall selbst verursacht hat. Wäre der Schaden ohne ein Fehlverhalten von seiner Seite zu Stande gekommen müsste die Selbstbeteiligung natürlich der Verursacher bzw. bei Streitigkeiten und Unklarheit der Arbeitgeber tragen.

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